Die Wealthyard Group (WYG) ist sich ihrer Rolle in der Gesellschaft und ihrer Verantwortung gegenüber ihren Gruppengesellschaften, Aktionären, Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit bewusst. Wir verpflichten uns deshalb zu klaren Grundsätzen und einer werteorientierten, ethisch einwandfreien und rechtstreuen Unternehmensführung sowie einem integren, fairen und respektvollen Zusammenarbeiten.
1. Geltungsbereich
Dieser Code of Conduct gilt für alle Mitarbeitenden, Mitglieder der Geschäftsleitung und des Executive Boards der Wealthyard Group und deren Gruppengesellschaften.
Unsere Geschäftspartner gehören im erweiterten Sinn ebenfalls zu uns. Deshalb erwarten wir auch von ihnen, dass sie sich bei ihrer Tätigkeit für uns im Sinne dieses Kodex verhalten und geltende Vertragsbestimmungen befolgen.
Dieser Code of Conduct gilt aber auch für die Zusammenarbeit mit externen Partnern und Lieferanten. Aus Überzeugung arbeiten wir nur mit Geschäftspartnern zusammen, die sich wie wir zu einem ethisch einwandfreien Geschäftsgebaren verpflichten. Dabei wählen wir unsere Geschäftspartner grundsätzlich nach Bedarf, Qualität, Service, Preis, Konditionen und anderen relevanten Bedingungen aus.
Uns ist es dabei auch wichtig, dass wir unsere gesamten Lieferketten nachvollziehen können und wir keine Produkte bzw. Dienstleistungen einkaufen, die zweifelhafter Herkunft sind.
2. Geltendes Recht
Da WYG in verschiedenen Ländern tätig ist, müssen unterschiedliche rechtliche Bestimmungen und Gepflogenheiten beachtet werden. Auch wenn wir die Usancen unserer Kunden, Geschäftspartner und Kollegen respektieren, gelten die in diesem Kodex beschriebenen Standards und Grundsätze als kleinster gemeinsamer Nenner verpflichtend für alle Mitarbeitenden und Partnern, sofern sie zu lokal geltendem Recht nicht im Widerspruch stehen.
WYG beachtet die jeweils geltenden Gesetze sowie die Bestimmungen der Länder, in denen sie agiert. Verträge halten wir unter Berücksichtigung sich ändernder Rahmenbedingungen ein, Geschäftspartner behandeln wir fair.
3. Corporate Social Responsibility
WYG respektiert und unterstützt die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte.
Unsere Mitarbeitenden, Bewerber sowie Geschäftspartner dürfen von uns stets Respekt erwarten. Wir beurteilen sie nach ihrer Qualifikation, ihren Kompetenzen und ihren Leistungen.
Wir respektieren die unterschiedlichen kulturellen, ethischen und religiösen Hintergründe und verpflichten uns dem Gleichheitsgrundsatz, unabhängig von Rasse, Geschlecht, Alter, Herkunft, Hautfarbe, Behinderung, Nationalität, sexueller Ausrichtung, Geschlechtsidentität, Religion oder sonstigen geschützten Merkmalen oder Aktivitäten.
Informationen, die Rassenhass, Gewaltverherrlichung oder andere Straftaten unterstützen oder dazu aufrufen oder einen Inhalt haben, der vor dem jeweiligen kulturellen Hintergrund sexuell anstössig oder vor dem Gesetz geschützt ist, dürfen in unserem Unternehmen in keinem Fall beschafft oder verbreitet werden.
WYG gewährleistet ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld. Alle Mitarbeitenden erhalten einen gesetzeskonformen Vertrag mit fairen Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Entlöhnung. Die Arbeitszeiten entsprechen dabei den gesetzlichen Vorgaben. Arbeitnehmende, die nicht dem gesetzlichen Mindestalter entsprechen, stellen wir keine ein. Wir sind uns bewusst, dass der Schutz der Privatsphäre fundamental wichtig ist und wir personenbezogene Daten nur mit entsprechender Vorsicht behandeln dürfen. Risiken bewerten wir sorgfältig und ergreifen, falls nötig, Massnahmen, um sie zu mindern oder zu beseitigen.
Für das Wohl der heutigen wie auch künftigen Generationen verpflichten wir uns nachhaltig den Zielen des Umweltschutzes. Mitarbeitende halten wir dazu an und unterstützen sie dabei, umweltbewusst zu wirtschaften. Umweltfreundliche Technologien fördern wir aktiv.
4. Ethisches Wirtschaften
Jeder Einzelne von uns ist für die Integrität seines Verhaltens selbst verantwortlich, auch wenn damit schwierige Entscheidungen verbunden sind. Nur indem wir uns dieser Verantwortung stellen, können wir erfolgreich sein und wachsen – heute und in Zukunft.
WYG duldet keinerlei Korruption, Erpressung, Veruntreuung oder Bestechung. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Vertrauliche Unterlagen oder Informationen dürfen nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben oder zugänglich gemacht werden.
5. Interessenskonflikte
WYG vermeidet Interessenskonflikte. Sollten sie dennoch auftreten, legen wir sie umgehend offen und geben das Mandat zurück.
Entscheide in eigener Sache tragen wir nicht im Rahmen der Unternehmung aus. Alle Stakeholder handeln ausschliesslich im Interesse der WYG.
6. Stakeholder
WYG vermittelt diese Verhaltensrichtlinien an alle ihre Stakeholder und fordert diese auf, sie selbst umfassend anzuwenden und wiederum von den eigenen Stakeholdern zu verlangen.
7. Philanthropie & Impact Investments
WYG und ihre Gruppengesellschaften legt ein besonderes Augenmerk auf ihre philanthropischen Tätigkeiten, insbesondere im Bereich Impact Investment. Im Vordergrund steht dabei die Förderung von fairen Arbeitsverhältnissen, dem Know-how Transfer sowie der lokalen Unterstützung von Menschen und Kindern. Darüber hinaus engagiert sich WYG in Sachen Klimaschutz sowie dem nachhaltigen Schutz der Meere sowie der Tierwelt.
8. Herkunft und Verwendung von finanziellen Ressourcen
Jedes Mal, wenn WYG Gelder zufliessen, veranlassen wir eine umfassende Analyse über die Herkunft dieser externen Gelder. Weiter dokumentieren wir sämtliche Transaktionen mit Belegen. Unsere Buchhaltung führen wir gesetzeskonform und lassen sie regelmässig von einer externen, unabhängigen Revisionsgesellschaft überprüfen.
9. Datenschutz
WYG ist für einen umfassenden Datenschutz durch ein eigenes, stark gesichertes Netzwerk besorgt. Dabei setzen wir auf sichere Cloud-Lösungen. Vertrauliche Informationen geben wir nicht an Dritte weiter, auch nicht nach Beendigung von Arbeits- oder Zusammenarbeitsverhältnissen.
Bei Beendigung von Arbeits- oder Zusammenarbeitsverhältnissen geben wir sämtliche betrieblichen und vertraulichen Unterlagen an den Arbeitnehmenden respektive an den Partner zurück.
Alle externen Partner und Lieferanten müssen vor der Aushändigung sensitiver Daten an uns eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen. Um Missbrauch durch Dritte vorzubeugen, wird im Falle eines Verstosses eine Konventionalstrafe fällig.